Marketing-News, 3. Oktober 2026: Google Ads erlaubt Markennamen unabhängig von der Domain

Ab dem 16. Oktober 2026 erlaubt Google Ads einem Teil der Marken, Suchanzeigen mit dem eigenen Namen zu versehen, auch wenn er nicht zur Domain passt. Am 2. Oktober wurde außerdem bekannt, dass ein US-Gericht die Klagen von Verlagen gegen die KI-Antworten von Google abgewiesen hat. Das Treueprogramm im Google Merchant Center läuft jetzt in 14 Ländern.
Thema des Tages: Google Ads erlaubt in Anzeigen einen Markennamen, der von der Domain abweicht
Der Unternehmensname in Suchanzeigen von Google Ads ist eine kurze Zeile neben der Anzeige. An ihr erkennt man, von wem die Werbung stammt. Bisher musste dieser Name zur Domain passen, auf die die Anzeige führt. Lag der Shop einer Marke auf einer eigenen Website, stand in der Anzeige der Name dieser Website und nicht der Marke. Die aktualisierte Hilfeseite von Google Ads zu den redaktionellen Richtlinien ändert das: Ein Teil der Werbetreibenden darf künftig einen Namen angeben, der von der Domain abweicht. Am 2. Oktober 2026 meldete Search Engine Roundtable, dass die Regel ab dem 16. Oktober 2026 gilt. Auf der Google-Seite selbst steht nur "October 2026".
Es gibt 3 Bedingungen, und alle müssen gleichzeitig erfüllt sein. Der Markenname muss bekannt sein. Die Verbindung zum Domaininhaber muss bestätigt sein. Die Waren oder Dienstleistungen müssen direkt auf der Domain verkauft werden, auf die die Anzeige führt, und nicht über eine Weiterleitung auf eine andere Website. Wie man die Verbindung bestätigt, erklärt Google in der Hilfe nicht.
Die Ausnahme gilt nicht für alle, die fremde Produkte verkaufen. Gemeint sind externe Reseller, also Händler, die Waren anderer Marken weiterverkaufen, unabhängige Buchungsvermittler, Vertriebspartner und Zweitverkäufer. Sie dürfen in der Anzeige weiterhin keine fremde Marke nennen. Die übrigen Einschränkungen bleiben laut den Berichten bestehen: höchstens 25 Zeichen für den Namen, keine allgemeinen, geografischen oder werblichen Begriffe.
Wem das nützt, ist klar: Marken mit mehreren Domains. Eine Website für den Shop, eine für die Marke, und bisher trug die Shopwerbung den Namen einer Domain, die viele gar nicht kannten. Jetzt steht in der Anzeige der vertraute Name. Für Vermittler ist die Grenze streng gezogen, und das finde ich richtig. Sonst würde sich jeder Zwischenhändler mit einer fremden Marke schmücken.
Was jetzt zu tun ist. Wenn eure Marke und euer Shop auf verschiedenen Domains liegen, prüft vor dem 16. Oktober alle 3 Bedingungen der Reihe nach. Solange Google das Bestätigungsverfahren nicht beschrieben hat, sammelt vorab alles, was die Domains verbindet: wem sie gehören, auf wen sie registriert sind, wo die Zahlung abgewickelt wird. Wenn ihr Reseller oder Partner seid, ändert nichts. Eure Anzeige würde einfach abgelehnt.
Weitere Nachrichten vom 3. Oktober 2026
Das Merchant Center ist das Google-Konto für Onlineshops. Über das Treueprogramm können Händler, die bereits ein eigenes Bonussystem haben, dessen Vorteile in Google zeigen. Bisher lief es in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Brasilien, Mexiko und Australien, Japan wurde gesondert für Punkteprogramme unterstützt. Neu dazugekommen sind Indien, Italien, die Niederlande, Südkorea und Spanien. In der Hilfe werden außerdem AI Mode, der Dialogmodus mit KI in der Suche, und Gemini erwähnt, beides nur für die USA. Der Mitgliederpreis erscheint in der Werbung, wenn der Rabatt mindestens 5% oder 5 Einheiten der jeweiligen Währung beträgt. Punkte und abgeschlossene Bestellungen gelten jetzt als Arten der Mitgliedschaft, die Anbindung ist über die Merchant API und auch ohne Werbung möglich. Kostenpflichtig darf das Programm künftig nicht sein, das schließt auch einen Teil der kostenlosen Testphasen ein. Deutschland ist schon länger dabei. Shops aus den 14 Ländern sollten prüfen, ob ihr Rabatt die 5% erreicht.
AI Overviews ist der Block mit der Antwort einer KI über den normalen Suchergebnissen, AI Mode ist ein eigener Dialogmodus mit KI. Am Ende von Links aus diesen Blöcken wurde der Parameter "?st_source=ai_overview" gefunden. Bisher lassen sich Klicks aus KI-Antworten in der Webanalyse nicht von normalen Suchklicks trennen, deshalb wirkte der Parameter wie ein Geschenk. Barry Schwartz, Chefredakteur von Search Engine Roundtable, hat versucht, ihn in mehreren Browsern nachzustellen, und es ist ihm nicht gelungen. Später ergänzte er: Laut einer anonymen Quelle handelt es sich um einen Trick aus dem Black Hat SEO. Die Urheber bringen Google massenhaft dazu, Adressen mit diesem Parameter zu indexieren, um Klicks aus AI Overviews zu zählen. Wer den Parameter in seinen Berichten sieht, sollte keine Schlüsse daraus ziehen und ihn nicht für eine offizielle Markierung von Google halten.
Diese Hilfeseite erklärt offiziell, welche Seiten die Google-Suche für hochwertig hält. Laut der Zusammenfassung von Search Engine Roundtable beschreibt Google in einem der neuen Abschnitte, was als Hauptinhalt einer Seite gilt, also der Teil, wegen dem jemand die Seite aufruft, ohne Menü, Werbung und Seitenleisten. Außerdem erklärt Google, wie Bewerter diesen Inhalt einstufen. Bewerter sind Menschen, die die Qualität der Suchergebnisse nach internen Google-Richtlinien von Hand prüfen. Der zweite Abschnitt ist in der Überschrift der Zusammenfassung mit dem Kürzel EOT/SA bezeichnet. Die Abschnitte kamen kurz nach dem Anti-Spam-Update im September. Websitebetreiber, die dabei Sichtbarkeit verloren haben, sollten die Hilfe im Original lesen und ihre Seiten mit den Augen eines Bewerters ansehen: Wo ist der Hauptinhalt, und geht er im ganzen Drumherum unter?
Bing ist die Suchmaschine von Microsoft, und der neue Block zeigt Produkte, die von externen Websites empfohlen werden. Search Engine Roundtable hat dabei etwas Seltsames bemerkt: Die Produktbilder führen nicht auf die Website, die die Empfehlung ausgesprochen hat, sondern in verschiedene Shops. Die Testseite erscheint also als Quelle der Empfehlung, aber Klick und Verkauf gehen an den Händler. Früher bekam die Testseite den Besuch auf ihre Übersicht und verdiente am Affiliate-Link. Für Test- und Affiliate-Seiten, die von Produktübersichten leben, bedeutet das Erwähnungen in Bing fast ohne Traffic. Wer so eine Seite betreibt, sollte Besuche aus Bing getrennt von der übrigen Suche beobachten.
Es geht um den Gesetzentwurf Stealth Bot Prohibition Act, ein Gesetz zum Verbot getarnter Bots. KI-Bots und Crawler sind Programme, die Websites abrufen und Texte sammeln, auch für das Training von KI-Modellen und für KI-Antworten. Ein Teil dieser Bots tarnt sich derzeit als normale Besucher, und die Website kann sie weder erkennen noch blockieren. Der Entwurf richtet sich gegen täuschenden Zugriff auf Websites und verlangt von Crawlern, offenzulegen, was sie mit den Inhalten vorhaben. Wird er angenommen, können Websitebetreiber einigen KI-Diensten das Sammeln von Texten erlauben und anderen nicht. Und das würde dann tatsächlich funktionieren, statt vom guten Willen des Bots abzuhängen.
Die Entscheidung fällte Bezirksrichter Amit Mehta am 30. September 2026, das Dokument umfasst 41 Seiten. Penske Media verlegt Rolling Stone, Billboard und Variety, Chegg ist eine Lernplattform. Penske argumentierte, dass nach dem Start von AI Overviews, dem KI-Antwortblock über den Suchergebnissen, Impressionen und Besuche auf ihren Inhalten gesunken seien und damit auch die Einnahmen aus Werbung, Affiliate-Programmen und Abos. Das Gericht wies das Argument eines gegenseitigen Geschäfts zurück: Die Erwartung von Traffic ist kein Vertrag. Auch den Vorwurf, Google zwinge AI Overviews im Paket mit der Suche auf, lehnte der Richter ab und schrieb, das Kartellrecht könne den Gesetzgeber nicht ersetzen. Die Lehre für alle, die Suchtraffic verlieren: Über die Gerichte holt man ihn vorerst nicht zurück, man muss mit dem arbeiten, was da ist.
Was jetzt zu tun ist: für Werbetreibende, Shops und Websitebetreiber
- Werbetreibende mit mehreren Domains: vor dem 16. Oktober 2026 die Marke anhand der 3 Bedingungen von Google Ads prüfen und Nachweise für die Verbindung der Domains sammeln. Reseller und Partner lassen ihre Namen unverändert.
- Shops in den 14 Ländern des Merchant Center: prüfen, ob der Mitgliederrabatt mindestens 5% beträgt, und das Treueprogramm bei Bedarf über die Merchant API anbinden.
- Websitebetreiber: den Parameter st_source=ai_overview nicht für eine offizielle Markierung von Google halten und keine Berichte über Klicks aus KI-Antworten darauf aufbauen.
- Alle, die nach dem Anti-Spam-Update im September Sichtbarkeit verloren haben: die neuen Abschnitte der Google-Hilfe zu hilfreichen Inhalten lesen und prüfen, wo auf den eigenen Seiten der Hauptinhalt steht.
- Test- und Affiliate-Seiten: Besuche aus Bing getrennt auswerten, um zu sehen, wie viel der neue Block "Recommended By" tatsächlich bringt.


